Infos für Alleinerziehende

Das solltest du wissen, wenn du alleinerziehend sein wirst:

  • Als nichtverheiratete, alleinerziehende Mutter übst du das alleinige Sorgerecht für dein Kind aus.
     
  • Der Vater kann vor oder nach der Geburt die Vaterschaft beim Jugendamt oder Standesamt anerkennen.
     
  • Wenn du und der Vater es so möchtet, könnt ihr beim Jugendamt das gemeinsame Sorgerecht erklären. Bei Fragen oder Uneinigkeiten erhaltet ihr Beratung im Jugendamt. Möchte der Vater das gemeinsame Sorgerecht, aber du stimmst dem nicht zu, geht der Fall vor das Familiengericht.
     
  • Arbeitest du geringfügig oder gar nicht, musst du dich freiwillig versichern und die Beiträge selbst zahlen oder die Beiträge werden vom Jobcenter übernommen. Bis zum 23. Lebensjahr kannst du auch durch Eltern oder Großeltern krankenversichert sein. In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht die Pflichtmitgliedschaft fort, solange Elterngeld bezogen oder Elternzeit in Anspruch genommen wird. Du bist beitragsfrei versichert. Absolvierst du noch eine Ausbildung oder bist du Studentin und bleibst weiterhin immatrikuliert und bist über 25 Jahre alt, dann musst du die Beiträge für die Krankenkasse selbst zahlen.
     
  • Wenn du arbeitest, ist das Kind bei dir mitversichert. Wenn du Leistungen vom Jobcenter erhältst, ist das Kind bei dir mitversichert. Alternativ kann das Kind auch beim Vater familienversichert werden, wenn dieser sozialversicherungspflichtig arbeitet.
     
  • Unterhaltsansprüche für ein Kind, dessen Eltern getrennt leben, bestehen gegenüber dem Elternteil bei dem das Kind nicht lebt. Die Höhe des Kindesunterhalts bemisst sich nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes. Informationen bekommst du beim Jugendamt.
     
  • Unterhaltsvorschuss wird für Kinder allein erziehender Mütter oder Väter bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, wenn der Unterhaltspflichtige nicht in der Lage ist, den Mindestunterhalt zu leisten. Unterhaltsvorschuss kannst du beim Jugendamt beantragen.
    Um Leistungen vom Jugendamt zu erhalten, bist du verpflichtet den Namen und die Adresse des Vaters anzugeben.
     
  • Kannst du als alleinerziehender Elternteil wegen der Betreuung deines Kindes deinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten, ist es möglich in den ersten drei Lebensjahren des Kindes den Betreuungsunterhalt geltend zu machen.
     
  • Als Alleinerziehende kannst du für die Feststellung der Vaterschaft oder für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen beim Jugendamt die Beistandschaft für dein Kind beantragen.
     
  • Dein Kind hat ein eigenständiges Recht auf Umgang mit beiden Eltern und jeder Elternteil hat ein Recht auf Umgang mit seinem Kind.

Als alleinerziehende Mutter oder Vater beschäftigen dich sicherlich viele Themen und Fragen. Gerne kannst du dich mit deinen Anliegen persönlich an uns wenden und eine unserer Beratungsstellen aufsuchen. Die Adressen mit den Ansprechpartnerinnen findest du hier.

Wenn du dich mit anderen alleinerziehenden Mütter und Väter austauschen und treffen möchtest und in der Nähe von Wertheim wohnst, dann solltest du eine unserer Gruppen für Alleinerziehende in Wertheim besuchen. Ansprechpartnerin ist:
Elke Hauenstein,
Telefon: 09342 9275021,
elke.hauenstein@diakonie.ekiba.de

Informationen zu Themen rund um die Alleinerziehung findest du auch beim Bundesverband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) unter dieser Webseite:  www.vamv.de.